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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2018 - L 15 SO 213/17 B PKH   

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https://dejure.org/2018,12964
LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2018 - L 15 SO 213/17 B PKH (https://dejure.org/2018,12964)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.04.2018 - L 15 SO 213/17 B PKH (https://dejure.org/2018,12964)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. April 2018 - L 15 SO 213/17 B PKH (https://dejure.org/2018,12964)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 1 SGB 12, § 7 WoGG
    Sozialhilferecht: Verhältnis zwischen Sozialhilfe und Wohngeld; Berücksichtigung eines inhaftierten Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft bei der Aufteilung der Unterkunftskosten pro Kopf der Bedarfsgemeinschaft

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 SGB 12, § 7 WoGG
    Wohngeld - Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Nachranggrundsatz - Wahlrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsicherungsleistungen; Kosten der Unterkunft und Heizung; Keine Verweisung auf Wohngeld; Nachranggrundsatz keine eigenständige Ausschlussnorm; Inhaftierung als Grund für eine Abweichung vom Kopfteilprinzip

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB XII § 2 Abs. 1 ; SGB II § 22
    Grundsicherungsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 67/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abweichung von der Aufteilung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2018 - L 15 SO 213/17
    Bei einer solchen Sachlage, dass ein Mitglied der "Wohngemeinschaft" mit der Miete ausfällt, kommt eine Abweichung vom in der Regel geltenden Kopfteilprinzip in Betracht (vgl. zu Beispielen der Abweichung vom Kopfteilprinzip das Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 23. Mai 2013, Az. B 4 AS 67/12 R, dokumentiert in juris und in SozR 4-4200 § 22 Nr. 68), wobei fraglich ist, ob das Kopfteilprinzip hier überhaupt eine Rolle spielt, da sich der Sohn der Klägerin tatsächlich nicht in der Wohnung aufhalten kann.
  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2018 - L 15 SO 213/17
    Der in § 2 Abs. 1 SGB XII aufgestellte,,Nachranggrundsatz" ist, "wenn andere Leistungen tatsächlich nicht erbracht werden, keine eigenständige Ausschlussnorm, sondern ihr kommt regelmäßig nur im Zusammenhang mit ergänzenden bzw. konkretisierenden sonstigen Vorschriften des SGB XII Bedeutung zu; ein Leistungsausschluss ohne Rückgriff auf andere Normen des SGB XII ist mithin allenfalls in extremen Ausnahmefällen denkbar, etwa wenn sich der Bedürftige generell eigenen Bemühungen verschließt und Ansprüche ohne weiteres realisierbar sind" (ständige Rechtsprechung des BSG, siehe Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R -, SozR 4-3500 § 54 Nr. 8, Rn. 25 m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2018 - L 15 SO 213/17
    Erfolgsaussichten bestehen vor allem dann, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 13. März 1990, Aktenzeichen 2 BvR 94/88, juris Rn. 28 = NJW 1991, 413, 414) oder weitere Ermittlungen durchzuführen sind (§ 103 SGG), bevor die streiterheblichen Fragen abschließend beantwortet werden können.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2017 - L 15 SO 252/16
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2018 - L 15 SO 213/17
    Der Senat hat bereits entschieden, dass ein Hilfebedürftiger, der Sozialhilfeleistungen beantragt hat, sich nicht auf die Inanspruchnahme von Wohngeld verweisen lassen muss (Beschluss vom 7. Februar 2017, Az. L 15 SO 252/16 B PKH, bisher nicht veröffentlicht; a.A. Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 18. Dezember 2017, Az. S 145 SO 1717/17, dokumentiert in juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2009 - 12 S 2854/07

    Zum Bezug von Wohngeld für eine pflegebedürftige Person in Heimunterbringung bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2018 - L 15 SO 213/17
    Daraus ergibt sich, dass nur der gleichzeitige Bezug von GruSi unter Berücksichtigung von Kosten der Unterkunft und Wohngeld ausgeschlossen sein soll (siehe im gleichen Sinn zur Vorgängerregelung in § 1 Abs. 2 WoGG in der ab 1. Januar 2005 geltenden Fassung Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Juni 2009, Az. 12 S 2854/07, juris Rn. 35 = NVwZ-RR 2009, 768ff).
  • SG Berlin, 18.12.2017 - S 145 SO 1717/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2018 - L 15 SO 213/17
    Der Senat hat bereits entschieden, dass ein Hilfebedürftiger, der Sozialhilfeleistungen beantragt hat, sich nicht auf die Inanspruchnahme von Wohngeld verweisen lassen muss (Beschluss vom 7. Februar 2017, Az. L 15 SO 252/16 B PKH, bisher nicht veröffentlicht; a.A. Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 18. Dezember 2017, Az. S 145 SO 1717/17, dokumentiert in juris).
  • SG Berlin, 28.10.2019 - S 70 SO 21/18
    Ein allein auf § 2 Abs. 1 SGB XII gestützter Leistungsausschluss beim bloßen Bestehen eines Anspruchs auf Wohngeld nach dem WoGG, ohne dass dem Leistungsberechtigten hieraus "bereite Mittel" tatsächlich zufließen, lässt sich mit der Gesetzessystematik hingegen nicht vereinbaren (so im Ergebnis auch: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.02.2017 - L 15 SO 252/16 B PKH (unveröffentlicht); LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2018 - L 15 SO 213/17 B PKH; wonach sogar ein "Wahlrecht" zwischen der Inanspruchnahme von Wohngeld oder der Inanspruchnahme von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bestehen soll; wohl auch: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.10.2018 - L 23 SO 208/17).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2020 - L 8 SO 11/20
    Die Frage, ob es einem Hilfebedürftigen im Hinblick auf den Nachranggrundsatz des § 2 SGB XII (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 23/08 R - juris Rn. 20) zumutbar ist, vorrangig einen Anspruch nach dem WoGG zu verfolgen oder ob generell ein Wahlrecht zwischen Leistungen nach dem WoGG und Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII besteht, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (vgl. z.B. BSG, Beschluss vom 17.12.2019 - B 8 SO 8/19 B - juris Rn. 9; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.4.2018 - L 15 SO 213/17 B PKH - juris Rn.5; SG Berlin, Beschluss vom 18.12.2017 - S 145 SO 1717/17 ER - juris mit nachgehender Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4.1.2018 - L 23 SO 280/17 B ER - juris Rn. 10; Coseriu in: jurisPK-SGB XII, § 2 Rn. 22 ff; Armbruster in jurisPK-SGB XII, § 95 Rn 80f).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2020 - L 8 SO 393/16
    Im Übrigen ist die Frage (und damit einhergehend ein Erfolg in diesem Verfahren) ob sich ein Hilfebedürftiger, der Sozialhilfeleistungen beantragt hat auf die Inanspruchnahme von Wohngeld verweisen lassen muss, wenn dadurch sein Hilfebedarf ganz oder teilweise entfällt offen (verneinend: u.a. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2018 - L 15 SO 213/17 B PKH - juris Rn. 5; Coseriu in jurisPK-SGB XII, 3. Aufl., § 2 SGB XII Rn. 22); bejahend hingegen u.a.: SG Aachen, Beschluss vom 6.5.2016 - S 19 SO 49/16 ER - juris Rn. 10; SG Karlsruhe, Beschluss vom 28.4.2010 - S 4 SO 1393/10 ER - juris Rn. 28f).
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